Steuererklärung für Vermieter.
Einfach und digital.
Zum Festpreis.

Irina Zverev

Steuerberaterin - Unternehmensberaterin (IHK)

Ich bin Irina Zverev - Steuerberaterin, Unternehmensberaterin (IHK) und Inhaberin des Steuerbüros Melle. Seit 2010 bin ich in der Steuerberatung tätig. Meine Kanzlei habe ich 2020 gegründet, weil ich Steuerberatung anders denke: nicht als reine Pflichtübung, sondern als echten Mehrwert für meine Mandanten.

Gerade bei der Vermietung von Immobilien kommt es auf viele Details an. Deshalb ist mir wichtig, dass Sie nicht einfach nur eine fertige Steuererklärung erhalten, sondern eine persönliche Ansprechpartnerin haben, die Ihre Situation kennt und Ihre Fragen beantwortet.

Heute verbinde ich meine langjährige Erfahrung in der Steuerberatung mit betriebswirtschaftlicher Beratung und einem besonderen Fokus auf Unternehmer, Vermieter und Immobilieninvestoren.

Mein Werdegang

Seit 2010
Tätig in der Steuerberatung als Steuerfachangestellte

2013
Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster

März 2020
Bestellung zur Steuerberaterin

April 2020
Gründung der eigenen Kanzlei "Steuerbüro Melle"

April 2026
Zertifizierte Unternehmensberaterin (IHK)

Persönlich beraten.
Digital abgewickelt.

Hinter Ihrer Steuererklärung als Vermieter steht kein anonymes Online-Portal. Ich betreue Sie persönlich und verbinde individuelle Steuerberatung mit einer unkomplizierten digitalen Zusammenarbeit.

Sie können Ihre Unterlagen bequem online übermitteln und Gespräche digital führen - unabhängig davon, wo Sie in Deutschland wohnen. Dabei bleibt der persönliche Kontakt erhalten: Sie wissen, wer Ihre Steuererklärung erstellt und können sich direkt mit mir austauschen.

Das Team hinter Ihrer Steuererklärung

Auch wenn Sie mich als persönliche Ansprechpartnerin kennenlernen, steht hinter meiner Arbeit ein erfahrenes Team. Gemeinsam betreuen wir Unternehmer, Vermieter und Immobilieninvestoren bei ihren steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen.

Kurze Wege, persönliche Erreichbarkeit und digitale Prozesse gehören für mich zu einer modernen Steuerberatung dazu. Sie reichen Ihre Unterlagen digital ein, können Gespräche bequem online führen und erreichen mich bei Fragen direkt. So kann ich Sie deutschlandweit betreuen, ohne dass die persönliche Beratung verloren geht.

Passt mein Festpreisangebot zu Ihrer Vermietung?

Mein Angebot richtet sich an private Vermieter, die eine in Deutschland gelegene Immobilie vermieten und ihre Einkommensteuererklärung professionell erstellen lassen möchten.

Das Angebot passt zu Ihnen, wenn ...

Das Angebot passt nicht zu Ihnen, wenn ...

Sie sind sich nicht sicher, ob Ihre Vermietung zu meinem Festpreisangebot passt?

In einem kostenlosen 20-minütigen Erstgespräch können wir Ihre Situation kurz besprechen und gemeinsam klären, ob ich Ihre Steuererklärung übernehmen kann.

1.190 € inkl. MwSt.

Für die Einkommensteuererklärung bei einer vermieteten Immobilie

inklusive:

Keine Abrechnung nach Stunden. Ein klarer Festpreis pro vermieteter Immobilie.

Weitere Immobilie?

Sie vermieten mehr als eine Immobilie?
Für jedes weitere Objekt berechne ich 238 € inkl. MwSt. je zusätzlicher Anlage V.

Kostenloses 20-Minuten-Erstgespräch

Wir besprechen kurz Ihre Situation und prüfen gemeinsam, ob das Festpreisangebot zu Ihrer Vermietung passt.

Jetzt Kostenloses Erstgespräch vereinbaren

Dauer: 20 Minuten

Steuerberaterin Irina Zverev vom Steuerbüro Melle im Gespräch

Vermieten ist einfach.
Die Steuer nicht immer.

Eine vermietete Immobilie bringt nicht nur Mieteinnahmen, sondern auch steuerliche Fragen mit sich.
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung müssen korrekt erfasst und in der Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden. Anlage V, AfA, Werbungskosten, Darlehenszinsen oder Renovierungskosten - wer hier den Überblick behalten möchte, braucht mehr als eine allgemeine Steuererklärung.

Anlage V

Mieteinnahmen und Ausgaben richtig erfassen und steuerlich korrekt zuordnen.

AfA

Die Abschreibung Ihrer Immobilie korrekt ermitteln und berücksichtigen.

Werbungskosten

Welche Kosten Vermieter absetzen können, prüfen und richtig in der Steuererklärung berücksichtigen.

Renovierungen

Einordnen, welche Kosten sofort abziehbar sind und welche über mehrere Jahre abgeschrieben werden müssen.

Weniger Aufwand.
Mehr Sicherheit.

Eine professionelle Steuererklärung soll Ihnen vor allem eines abnehmen: Arbeit.
Ich kümmere mich um die steuerlichen Besonderheiten Ihrer Vermietung, prüfe die relevanten Angaben und erstelle Ihre Einkommensteuererklärung vollständig und korrekt. Dabei profitieren Sie von persönlicher Betreuung, digitalen Prozessen und einem klar kalkulierbaren Festpreis.

Persönlich beraten

Sie haben mit mir eine feste Ansprechpartnerin, die Ihre Situation kennt und Ihre Fragen direkt mit Ihnen bespricht. Statt eines anonymen Online-Portals erhalten Sie persönliche steuerliche Beratung.

Digital abgewickelt

Sie können Ihre Unterlagen bequem digital bereitstellen und Gespräche online führen. So funktioniert die Zusammenarbeit unkompliziert und unabhängig davon, wo Sie in Deutschland wohnen.

Fachlich geprüft

Ich prüfe die relevanten Angaben Ihrer Vermietung und berücksichtige unter anderem AfA, Werbungskosten, Finanzierungskosten und Renovierungsaufwendungen korrekt in Ihrer Steuererklärung.

Klar kalkuliert

Sie wissen von Anfang an, was die Erstellung Ihrer Steuererklärung kostet. 1.190 € inkl. MwSt. für eine vermietete Immobilie - ohne Abrechnung nach Stunden.

Persönlich beraten. Digital abgewickelt. Deutschlandweit für Sie da.

Ich unterstütze private Vermieter in ganz Deutschland - unabhängig vom Wohnort und vollständig digital.

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Dauer: 20 Minuten

So einfach geht's.
Ihre Steuererklärung zum Festpreis.

1.

Erstgespräch

In einem kostenlosen 20-minütigen Gespräch bespreche ich Ihre persönliche Situation und kläre, ob mein Festpreisangebot zu Ihrer Vermietung passt.

2.

Digitales Mandantenportal

Sie erhalten Ihren persönlichen Zugang zu meinem digitalen Mandantenportal und können Ihre Unterlagen bequem online bereitstellen.

3.

Ich erstelle Ihre Steuererklärung

Ich prüfe Ihre Unterlagen, erstelle Ihre Einkommensteuererklärung und berücksichtige die relevanten Angaben Ihrer Vermietung.

4.

Fertig!

Sie erhalten Ihre fertige Steuererklärung. Bei Rückfragen können Sie sich direkt an mich wenden.

Kostenloses Erstgespräch vereinbaren

Dauer: 20 Minuten

Steuerberatung mit persönlicher Beratung und digitalen Prozessen

Ratgeber für Vermieter

Bei der Vermietung einer Immobilie tauchen schnell steuerliche Fragen auf.
In meinen Ratgebern erkläre ich wichtige Themen rund um AfA, Renovierungskosten und Steuerberatung verständlich und praxisnah - damit Sie besser einschätzen können, worauf es bei Ihrer Immobilie ankommt.

Was Vermieter wissen wollen.
Ihre Fragen. Meine Antworten.

Rund um die Steuererklärung für Vermieter gibt es viele Fragen.
Von der Anlage V und der AfA über Werbungskosten und Renovierungskosten bis hin zum Verkauf einer vermieteten Immobilie. Hier finden Sie Antworten auf wichtige Fragen zur Steuererklärung sowie zur Vermietung und Verpachtung.

Wie trage ich Mieteinnahmen in der Steuererklärung ein?

Mieteinnahmen werden grundsätzlich als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung in der Einkommensteuererklärung angegeben. Dafür wird in der Regel die Anlage V ausgefüllt. Neben den Mieteinnahmen können dort auch die mit der Vermietung zusammenhängenden steuerlich abziehbaren Kosten berücksichtigt werden.

Was ist die Anlage V und wofür brauche ich sie?

Die Anlage V ist Bestandteil der Einkommensteuererklärung und dient zur Ermittlung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Hier werden unter anderem Mieteinnahmen und bestimmte mit der Immobilie zusammenhängende Kosten angegeben. Für vermietete Immobilien ist die Anlage V daher ein wichtiger Bestandteil der Steuererklärung.

Welche Kosten kann ich als Vermieter von der Steuer absetzen?

Als Vermieter können grundsätzlich viele Kosten steuerlich berücksichtigt werden, die mit der Vermietung der Immobilie zusammenhängen. Dazu können beispielsweise Schuldzinsen, Verwaltungskosten, Versicherungen, Instandhaltungskosten oder bestimmte Nebenkosten gehören. Entscheidend ist, dass die jeweiligen Kosten steuerlich als Werbungskosten anerkannt werden können.

Wie berechne ich die AfA für eine vermietete Immobilie?

Die AfA (Absetzung für Abnutzung) ermöglicht es Vermietern, die Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Gebäudes über die gesetzlich vorgesehene Nutzungsdauer steuerlich zu berücksichtigen. Für die Berechnung ist unter anderem entscheidend, welcher Anteil des Kaufpreises auf das Gebäude und welcher auf den Grund und Boden entfällt. Auch das Baujahr beziehungsweise der Zeitpunkt der Fertigstellung kann für den anzuwendenden AfA-Satz relevant sein.

Sind Renovierungskosten sofort absetzbar oder müssen sie abgeschrieben werden?

Das hängt von der Art und dem Umfang der Maßnahme ab. Erhaltungsaufwendungen können grundsätzlich sofort als Werbungskosten berücksichtigt werden. Bei größeren Maßnahmen können jedoch besondere Regelungen greifen. Insbesondere bei anschaffungsnahen Herstellungskosten ist die 15-%-Grenze innerhalb der ersten drei Jahre nach Anschaffung zu beachten. Eine genaue steuerliche Prüfung kann daher sinnvoll sein.

Muss ich Mieteinnahmen versteuern, wenn ich mit der Immobilie einen Verlust mache?

Ja. Für die Besteuerung kommt es nicht allein auf die Höhe der Mieteinnahmen an, sondern auf die daraus ermittelten Einkünfte. Nach Abzug der steuerlich berücksichtigungsfähigen Werbungskosten kann dabei auch ein Verlust entstehen. Dieser kann unter bestimmten Voraussetzungen mit anderen positiven Einkünften verrechnet werden.

Was zählt alles zu den Werbungskosten bei Vermietung?

Zu den Werbungskosten können grundsätzlich Aufwendungen gehören, die wirtschaftlich mit der Vermietung zusammenhängen. Dazu zählen beispielsweise Schuldzinsen, Kosten für die Verwaltung, Versicherungen, bestimmte Fahrtkosten, Instandhaltungen und weitere laufende Aufwendungen. Welche Kosten im Einzelfall berücksichtigt werden können, hängt von der jeweiligen Situation ab.

Was ist die Spekulationssteuer beim Verkauf einer vermieteten Immobilie?

Beim Verkauf einer vermieteten Immobilie kann ein steuerpflichtiges privates Veräußerungsgeschäft vorliegen. Grundsätzlich gilt dabei eine Frist von zehn Jahren zwischen Anschaffung und Verkauf. Wird die Immobilie innerhalb dieser Frist verkauft, kann der daraus entstehende Gewinn steuerpflichtig sein. Für die steuerliche Beurteilung sind jedoch die konkreten Umstände des Verkaufs entscheidend.

Wie werden Zinsen für ein Immobiliendarlehen steuerlich behandelt?

Zinsen für ein Darlehen können bei einer vermieteten Immobilie grundsätzlich als Werbungskosten berücksichtigt werden, sofern das Darlehen wirtschaftlich mit der Vermietung zusammenhängt. Entscheidend ist dabei insbesondere die tatsächliche Verwendung des Darlehens. Die Tilgung des Darlehens ist dagegen grundsätzlich nicht als Werbungskosten abziehbar.

Muss ich für jede vermietete Immobilie eine eigene Anlage V ausfüllen?

Grundsätzlich wird für jedes vermietete Objekt eine eigene Anlage V benötigt. Bei mehreren Immobilien müssen die jeweiligen Einnahmen und Aufwendungen dem entsprechenden Objekt zugeordnet werden. Dadurch lässt sich die steuerliche Situation jeder einzelnen Immobilie nachvollziehbar darstellen.

Wann lohnt sich eine Immobilien-GmbH für Vermieter?

Ob eine Immobilien-GmbH sinnvoll ist, hängt stark von der persönlichen und wirtschaftlichen Situation ab. Dabei spielen unter anderem die Anzahl und Art der Immobilien, die Höhe der Mieteinnahmen, geplante Investitionen und die langfristige Vermögensplanung eine Rolle. Eine Immobilien-GmbH kann steuerliche Vorteile bieten, bringt aber auch zusätzliche Kosten und rechtliche sowie steuerliche Pflichten mit sich. Eine individuelle Beratung ist daher wichtig.

Was ist die Sonderabschreibung nach § 7b EStG und wer kann sie nutzen?

§ 7b EStG ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen eine Sonderabschreibung für die Anschaffung oder Herstellung bestimmter neuer Wohnungen. Dabei gelten unter anderem Vorgaben hinsichtlich des Förderzeitraums, der Nutzung und der Baukosten. Ob die Voraussetzungen erfüllt sind, sollte im jeweiligen Einzelfall geprüft werden.

Kann ich Verluste aus der Vermietung mit anderen Einkünften verrechnen?

Ein Verlust aus Vermietung und Verpachtung kann grundsätzlich mit anderen positiven Einkünften verrechnet werden. Welche Auswirkungen sich daraus konkret ergeben, hängt von der persönlichen steuerlichen Situation und den geltenden gesetzlichen Regelungen ab.

Ist die Instandhaltungsrücklage steuerlich absetzbar?

Bei einer Eigentumswohnung ist die Einzahlung in die Instandhaltungsrücklage grundsätzlich nicht bereits im Zeitpunkt der Zahlung als Werbungskosten abziehbar. Entscheidend ist vielmehr, wann die Rücklage tatsächlich für Erhaltungsmaßnahmen verwendet wird. Erst dann kann eine steuerliche Berücksichtigung in Betracht kommen.

Gilt bei möblierter Vermietung, zum Beispiel Airbnb, etwas anderes?

Bei einer möblierten oder kurzfristigen Vermietung können zusätzliche steuerliche Besonderheiten gelten. Entscheidend sind unter anderem die Art und Dauer der Vermietung, die angebotenen Leistungen und die konkrete Nutzung der Immobilie. Bei einer kurzfristigen Vermietung, beispielsweise über Plattformen wie Airbnb, können neben der Einkommensteuer auch weitere steuerliche Fragen relevant werden.

Bis wann muss ich meine Steuererklärung als Vermieter abgeben?

Für die Abgabefrist gelten grundsätzlich die allgemeinen Fristen für Einkommensteuererklärungen. Diese können sich beispielsweise verlängern, wenn ein Steuerberater mit der Erstellung beauftragt wird. Welche Frist in Ihrem konkreten Fall gilt, hängt unter anderem davon ab, ob Sie zur Abgabe verpflichtet sind und ob eine steuerliche Beratung erfolgt.

Lassen Sie uns über Ihre Steuererklärung sprechen.

Sie möchten Ihre Steuererklärung als Vermieter nicht selbst erstellen?
In einem kostenlosen 20-minütigen Erstgespräch besprechen wir Ihre persönliche Situation und klären gemeinsam, ob mein Festpreisangebot zu Ihrer Vermietung passt.

Persönlich. Digital. Deutschlandweit.

Sie sprechen direkt mit mir und können das Gespräch bequem online führen - unabhängig davon, wo Sie in Deutschland wohnen.